Leistung Mängel­abwicklung Anwendung Bestandsobjekte im Betrieb Rahmen Brandverhütungs­schau · Brandschutz­auflagen

Brand­schutz­mängel abwickeln —
bevor die Frist greift.

WGS übernimmt die Abwicklung ab Übergabe der Feststellungs­liste aus der Brandverhütungs­schau: Priorisierung, Gewerke­steuerung, Umsetzungs­kontrolle und Nachweis­führung gegenüber Behörde und Versicherer.

  • Ein Ansprechpartner für die gesamte Abwicklung
  • Umsetzung im laufenden Betrieb
  • Prüfsichere Dokumentation aller Maßnahmen
  • Nachweise für Behörden, Versicherer, Betreiber
3. OG 2. OG 1. OG EG T30 01 02 03 04 WGS GMBH Brandschutz · Abwicklung MÄNGELAKTE Obj. 47-B · Stand 04 / 2026 01 · Feuerlöscher Wartung · geschlossen 02 · Rauchmelder Nachrüstung · geschlossen 03 · Fluchtweg Kennzeichnung · geschlossen 04 · Brandschutztür T30 Instandsetzung · in Umsetzung gez. WGS Projektleitung Status · Stand 04 / 2026 3 / 4 Feststellungen geschlossen 75%
Aus Prüfbericht wird Mängelakte — Schema (Beispielobjekt) Stand 04 / 2026

Ausgangslage

Feststellungen liegen vor. Was fehlt, ist die geschlossene Abwicklung.

Die Brandverhütungs­schau hat Mängel dokumentiert — ab hier beginnt die eigentliche Arbeit. Vier Situationen, die in Bestandsobjekten regelmäßig für Verzögerung, Reibung und offenes Risiko sorgen.

01 · Überblick

Feststellungen liegen verteilt in Berichten, Mails und Akten.

Was konkret zu tun ist, in welcher Reihenfolge und mit welcher Priorität, ist nicht ohne Weiteres greifbar.

02 · Gewerke

Viele Schnittstellen. Niemand steuert das Ganze.

Brandabschluss, RWA, Flucht- und Rettungswege — jedes Thema hat seine Fachfirma. Ohne zentrale Steuerung entstehen unabgestimmte Einzelmaßnahmen ohne tragfähigen Gesamtnachweis.

03 · Dokumentation

Maßnahmen sind umgesetzt — der Nachweis ist es nicht.

Fachunternehmer­erklärungen fehlen, Fotos liegen verstreut, Zuordnungen sind unklar. Gegenüber Behörde bleibt ein angreifbares Bild.

04 · Verantwortung

Betreiberpflichten bleiben — auch wenn Dritte ausführen.

Zuständigkeiten verlaufen sich zwischen interner Organisation, externen Dienstleistern und Eigentümer. Das Risiko bleibt beim Betreiber.

05 · Haftung

Offene Feststellungen verschieben das Risiko auf den Verantwortlichen.

Ablauf einer Behördenfrist kann zur Nutzungs­untersagung führen. Im Schadenfall mit offener Mängelakte drohen Versicherer-Regress und persönliche Betreiber­haftung nach LBO.

Leistung

WGS übernimmt die Abwicklung — von der Feststellung bis zum Nachweis.

Wir übernehmen die Abwicklung ab Übergabe der Feststellungs­liste bis zum vollständigen Nachweis gegenüber Behörde und Versicherer. Drei Leistungs­prinzipien strukturieren den Ablauf.

  1. 01

    Übernahme & Strukturierung

    Konsolidierung aller Berichte und Feststellungen in eine bewertbare Mängelliste mit Priorisierung, Fristigkeit und Zuständigkeit.

  2. 02

    Gewerke­steuerung & Umsetzungs­kontrolle

    Auswahl, Beauftragung und Steuerung der Fachfirmen. Fachliche Begleitung vor Ort, Ausführungs­kontrolle während der Umsetzung — auch im laufenden Betrieb.

  3. 03

    Nachweis­führung & Übergabe

    Je Einzelmaßnahme Foto­dokumentation, Protokoll und Fachunternehmer­erklärung — zuordenbar abgelegt in einer übergabe­fähigen Mängelakte.

  • 24h
    Ersteinschätzung schriftlich — nach Übergabe der Feststellungsliste
  • 5AT
    Strukturierte Mängelliste mit Priorisierung und Fristigkeit
  • 10AT
    Abgestimmter Maßnahmenplan mit Gewerke- und Verantwortlichen­zuordnung
  • 1
    Projekt­verantwortlicher bei WGS über den gesamten Projektverlauf

Mängelakte in Bearbeitung

Jede Feststellung wird verortet, priorisiert und dem richtigen Gewerk zugeordnet.

Aus dem Prüfbericht wird eine strukturierte Mängelliste. Jede Position erhält ihren Platz im Grundriss, eine Frist, eine Zuständigkeit und eine Maßnahme. So entsteht ein Maßnahmenplan, der sich Schritt für Schritt abarbeiten lässt — mit einer Akte, die am Ende geschlossen an die Behörde geht.

WGS-Projektleiterin bearbeitet Grundrisse mit Markierungen zu festgestellten Brandschutzmängeln

Ablauf

Fünf Schritte von der Feststellungs­liste zum Nachweis.

Jeder Schritt liefert ein definiertes Zwischenergebnis. Damit ist der Stand der Abwicklung zu jedem Zeitpunkt gegenüber Behörde und Betreiber belegbar.

  1. 01 / 05

    Feststellungen übernehmen

    Übernahme aller Unterlagen aus der Brandverhütungs­schau und ergänzenden Prüfberichten. Konsolidierung in eine strukturierte Mängelliste.

    Berichte, Begehungs­protokolle, Auflagen­schreiben

    ErgebnisStrukturierte Mängelliste

  2. 02 / 05

    Maßnahmen strukturieren

    Priorisierung nach Dringlichkeit und Aufwand. Zuordnung zu Gewerken, Fristen und Verantwortlichen. Abstimmung mit Eigentümer und Betreiber.

    Priorisiert nach Fristigkeit, Aufwand und Betreiberrisiko

    ErgebnisAbgestimmter Maßnahmenplan

  3. 03 / 05

    Gewerke koordinieren

    Auswahl, Beauftragung und Steuerung der Fachfirmen. Terminierung im Objekt — unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs.

    Ausschreibung, Beauftragung, Terminierung je Gewerk

    ErgebnisBeauftragte Gewerke, fixierte Termine

  4. 04 / 05

    Umsetzung dokumentieren

    Fachliche Begleitung vor Ort, Kontrolle der Ausführung. Fotodokumentation, Protokolle und Fachunternehmer­erklärungen je Einzelmaßnahme.

    Fotos, Protokolle, Fachunternehmer­erklärungen

    ErgebnisGeprüfte, dokumentierte Umsetzung

  5. 05 / 05

    Nachweise übergeben

    Geschlossene Mängelakte — zuordenbar je Feststellung, übergabefähig an Behörde, Versicherer und interne Revision. Status: erledigt.

    Übergabe als geschlossene Mängelakte (digital + Print)

    ErgebnisBelastbarer Gesamtnachweis

Themenfelder

Themenfelder, die wir im Rahmen der Abarbeitung steuern.

WGS übernimmt Planung, Koordination und Nachweisführung. Die technische Ausführung erfolgt durch ausgewählte Fachfirmen — zentral gesteuert und durchgängig dokumentiert.

01 / 06

Brandschutzabschlüsse

Türen, Schotts, Abschottungen — prüfen, instand setzen und nachrüsten. Inklusive Zuordnung zum Gebäude und Wartungs­dokumentation.

02 / 06

Rauch- und Wärmeabzug

Koordination von Wartung, Reparatur und Nachrüstung der RWA-Anlagen. Funktionsnachweise und periodische Prüfzyklen sauber geführt.

03 / 06

Löschtechnik

Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschanlagen — Bestand prüfen, Lücken schließen, periodisch nachweisen. Inklusive Kennzeichnung im Objekt.

04 / 06

Flucht- und Rettungswege

Wege freihalten, Beschilderung prüfen, Notbeleuchtung sicherstellen. Organisatorisch und baulich zusammen gedacht.

05 / 06

Kennzeichnung & Organisation

Sicherheits­kennzeichnung, Flucht- und Rettungspläne, Brandschutz­ordnung — prüfen, aktualisieren und auf den aktuellen Objektstand bringen.

06 / 06

Dokumentation & Nachweis

Geschlossene Mängelakte je Feststellung — zuordenbar, prüfsicher abgelegt und übergabefähig für Behörden und Versicherer.

WGS ist Umsetzer und Koordinator. Die Ausführung in spezialisierten Gewerken erfolgt durch eingebundene Fachfirmen — zentral gesteuert, einheitlich dokumentiert und verantwortlich zusammen­geführt.

Arbeitsrahmen

Wir arbeiten innerhalb des geltenden baurechtlichen und arbeits­schutz­rechtlichen Rahmens. Die nachfolgende Übersicht zeigt die typischen Regelwerke, die bei der Abwicklung einer Brandverhütungs­schau relevant sind.

  • LBO BW §§ 15, 38Landesbauordnung Baden-Württemberg
  • ArbStättVArbeitsstätten­verordnung · ASR A2.2 / A2.3
  • MLARMuster-Leitungsanlagen-Richtlinie
  • DIN 4102Brand­verhalten Baustoffe und Bauteile
  • DIN EN ISO 7010Sicherheits­kennzeichnung · Pikto­gramme
  • VdS 2212Sicherungs­richtlinien Brandmelde- und Löschanlagen

Weitere Regelwerke objektspezifisch (MVV TB, MBO § 14, DGUV V1, DIN 14675) auf Anfrage.

Brandschutz-Elemente im Überblick: Handfeuermelder, Notausgang-Beleuchtung, Rauchmelder, Feuerlöscher, Wandhydrant, Löschdecke, Notausgangstür, Flucht- und Rettungsplan, Sicherheitskennzeichnung

Kennzeichnung

Kennzeichnung nach DIN EN ISO 7010 — geprüft und nachgeführt.

Rettungszeichen, Brandschutzzeichen, Warnzeichen, Flucht- und Rettungspläne: Die Kennzeichnung im Objekt muss aktuell, vollständig und normkonform sein. Wir prüfen den Bestand, aktualisieren fehlende Elemente und dokumentieren den Soll-Stand als Teil der Abwicklung.

Warum WGS

Was WGS von Einzelgewerken unterscheidet.

Wir arbeiten nicht ein Thema ab, sondern die Mängelakte als Ganzes. Das verändert die Qualität des Ergebnisses — und die Belastbarkeit des Nachweises.

Ein zentraler Ansprechpartner

Eine Person, ein Plan, eine Akte. Keine Weiterverweise, keine Schnittstellen­verluste.

Strukturierte Abarbeitung

Priorisiert, terminiert, nachverfolgt — statt punktueller Einzelmaßnahmen ohne Gesamtbild.

Fokus auf Bestand

Ausrichtung auf Bestandsrealität — Nutzung, Betreiberpflicht und laufender Betrieb als Planungs­prämisse.

Technik & Organisation zusammen

Bauliche, anlagentechnische und organisatorische Punkte greifen ineinander — genau wie die Anforderungen.

Belastbare Dokumentation

Prüfsicher geführt, zuordenbar je Feststellung — gegenüber Behörde, Versicherer und interner Revision.

Verständnis für Betreiberpflichten

Wir kennen den Rahmen, in dem Eigentümer und Betreiber operieren — und handeln entsprechend.

Häufige Fragen

Was Entscheider vorab wissen wollen.

Kurze, sachliche Antworten auf die Fragen, die vor der Beauftragung immer wieder gestellt werden.

01Übernimmt WGS die vollständige Abwicklung oder nur einzelne Mängel?
WGS übernimmt die vollständige Abwicklung — von der Aufnahme der Feststellungen über die Koordination aller beteiligten Gewerke bis zur abschließenden Nachweis­führung. Einzelmaßnahmen sind auf Wunsch möglich; der Mehrwert entsteht durch die geschlossene Abarbeitung in einer Akte.
02Was gehört nicht zum Leistungs­umfang?
WGS ist Abwickler und Koordinator, nicht Prüfinstanz der Brandverhütungs­schau selbst. Wir erstellen kein Brandschutz­konzept, keine statischen Nachweise und sind nicht Errichter anlagentechnischer Brandschutz­einrichtungen. Diese Leistungen werden durch eingebundene, zugelassene Fachfirmen erbracht und von WGS gesteuert.
03Können bestehende Prüfberichte und Feststellungen übernommen werden?
Ja. Wir strukturieren die vorliegenden Feststellungen, konsolidieren Doppelungen und priorisieren nach Dringlichkeit. Das Ergebnis ist ein belastbarer Maßnahmen­plan mit klaren Verantwortlich­keiten — als Entscheidungs­grundlage für Eigentümer und Betreiber.
04Koordiniert WGS auch externe Fachfirmen?
Die Koordination der beteiligten Gewerke gehört zum Kern der Leistung. Auswahl, Beauftragung, Ausführungs­kontrolle und Dokumentation laufen zentral bei WGS zusammen — mit einem festen Projekt­verantwortlichen auf unserer Seite.
05Wie wird der Nachweis für Behörde und Versicherer geführt?
Jede Einzelmaßnahme wird mit Foto­dokumentation, Protokoll und Fachunternehmer­erklärung hinterlegt und in einer prüfsicheren Mängelakte zuordenbar abgelegt. Übergabe­format: strukturierte PDF-Akte mit Index je Feststellung, ergänzt um ein Gesamt­abschluss­dokument.
06Ist die Umsetzung auch im laufenden Betrieb möglich?
Ja. Eingriffe werden so geplant, dass Nutzung, Produktion und Logistik nicht unterbrochen werden — inklusive Nacht-, Wochenend- und Etappen­ausführung, wo dies zwingend erforderlich ist.
07In welchem Zeitrahmen läuft eine typische Abwicklung?
Ersteinschätzung: binnen 24 Stunden nach Eingang Ihrer Feststellungen. Struktur­aufnahme & Mängelliste: typischerweise innerhalb von 5 Werktagen. Abgestimmter Maßnahmen­plan mit Priorisierung und Fristen: weitere 10 Werktage. Umsetzung: je nach Umfang zwischen 8 und 24 Wochen — abhängig von Anzahl der Einzelfeststellungen und Verfügbarkeit der beteiligten Gewerke. Zwischenergebnisse sind in jedem Schritt dokumentiert — Sie haben jederzeit einen belastbaren Stand gegenüber der Behörde.

Kontakt

Frist einhalten. Mängel­akte schließen.
Ersteinschätzung in 24 Stunden.

Schicken Sie uns Objekttyp, Umfang der Fest­stellungen und die laufende Nachfrist. Wir prüfen die Unterlagen, skizzieren die Abarbeitungs­struktur und antworten schriftlich mit einer belastbaren Ersteinschätzung — unverbindlich und vertraulich.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Fest­stellungs­liste
  • Fristenplan gegenüber Behörde und Versicherer
  • NDA auf Wunsch vor jeder Detail­abstimmung
  • Persönlicher Ansprechpartner ab der ersten Anfrage
Anschrift
Burghölzle 2, 79576 Weil am Rhein
Für die schriftliche Ersteinschätzung.
Hilft uns, die Dringlichkeit einzuordnen.
Je präziser die Angaben, desto belastbarer die Ersteinschätzung.
Antwort in 24 h NDA auf Wunsch Unverbindlich

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.